Forderungen an die Verhandlungsgruppen für den Koalitionsvertrag 2026-2031
Maßnahmen gegen Altersarmut für die kommende Legislaturperiode
Der breite Zusammenschluss aus Initiativen und Verbänden blickt auf die Koalitionsverhandlungen zwischen Grünen und CDU in Baden-Württemberg. Themen wie Rente, Wohnen und soziale Sicherheit sind drängender denn je – gerade deshalb richtet das Bündnis gegen Altersarmut folgende Appelle an die zukünftige Landesregierung um den designierten Ministerpräsidenten Cem Özdemir (Grüne).
Altersarmut darf nicht vom Einkommen des Partners abhängen. Der erste Bericht zur gesellschaftlichen Teilhabe in Baden-Württemberg (2025) zeigt aber deutlich: Ohne das Partnereinkommen wären 54 % der Seniorinnen unmittelbar armutsgefährdet. Prävention von Altersarmut ist eine zentrale landespolitische Querschnittsaufgabe. Sie beginnt mit der konsequenten Förderung eigenständiger Existenzsicherung über den gesamten Lebensverlauf. Das Land verfügt insbesondere in der Bildungs-, Gleichstellungs- und Arbeitsmarktpolitik über relevante Steuerungsinstrumente, die im Koalitionsvertrag systematisch gebündelt werden sollten.
Wir halten die folgenden landespolitischen Maßnahmen daher für dringend erforderlich:
- Eine landesweite, ressortübergreifend abgestimmte Strategie zur Stärkung eigenständiger Existenzsicherung und zur Vermeidung geschlechtsspezifischer Erwerbs- und Einkommenslücken, die verbindlich im Koalitionsvertrag mit klaren Zielsetzungen hinterlegt wird. Dazu gehören gezielte Informations- und Bildungsangebote an Schulen, in der Berufsorientierung sowie im Sozialraum – mit besonderem Fokus auf Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund und/oder Behinderungen.
- Stärkung vollzeitnaher und existenzsichernder Erwerbstätigkeit von Frauen, maßgeblich durch verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch verlässliche und bezahlbare Betreuungsangebote.
- Den Wiedereinstieg in eine verlässliche Investitionskostenförderung in der Pflege.
- Den aktiven Einsatz auf Bundesebene für eine wirksame Deckelung der pflegebedingten Kosten in der ambulanten und stationären Pflege.
- Eine Stärkung der sozialen Wohnraumförderung mit verbindlichem Schwerpunkt auf altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum.
- Ein landesweites Gutachten zu Bestand und Bedarf an barrierefreiem Wohnraum als Grundlage strategischer Planung.