Leitbild der KAB-Sekretariate
1. Grundorientierung der KAB
Diese Grundorientierungen der KAB gelten für den gesamten Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart und damit für alle Dienststellen. Die KAB ist eine Bewegung für Gerechtigkeit, die sich in ihrem Handeln an den Schwächsten der Gesellschaft ausrichtet. Der Diözesanverband der KAB Rottenburg-Stuttgart richtet sich an den folgenden vier Orientierungen aus, wobei wir diese praktizieren als internationale Bewegung und in dem Bewusstsein, dass wir die Gesellschaft nur als solidarische Bewegung verändern können.
1.1. Lebensfragenorientierung
Situationen schaffen, wo Lebensfragen, Nöte, Sorgen und Sehnsüchte der Arbeitnehmer/innen aufgegriffen werden können. Organisation von Arbeitnehmer/innen nach ihren Lebensfragen und in Ortsgruppen, Vereinigungen oder Initiativen.
1.2. Selbsthilfeorientierung
Gruppen schaffen, die ermöglichen, dass ihre Mitglieder am Leben der anderen teilnehmen und sich gegenseitig unterstützen. Das gelingt bei einer Gruppengröße von 10 – 20 Mitgliedern und wird um so intensiver, je zielgruppenspezifischer die Mitglieder organisiert werden. Als Verband organisieren wir mit und für die Betroffenen ortsübergreifende Selbsthilfegruppen, z.B. Mobbing-, Arbeitslosen- oder Personal- und Betriebsratsgruppen bzw. Rechtsschutzaufgaben im Arbeits- und Sozialrecht.
1.3. Aktionsorientierung
Ausgehend von lokalen Ereignissen organisieren die Betroffenen Aktionen und damit ihre Interessenvertretung vor Ort und darüber hinaus. Die Vorbereitung, Durchführung und Reflexion der Aktion ermöglichen ein hohes Maß an Persönlichkeitsbildung sowie der Erarbeitung neuen Wissens.
1.4. Glaubensorientierung
Wir geben die Möglichkeit, den Glauben zu vertiefen und verorten so unser Handeln im Leben Jesus Christus. Aus der Glaubensorientierung heraus finden wir Antworten und Lösungen für die tägliche Lebensgestaltung. Damit leistet die KAB einen Beitrag, Glauben und Leben zu einer Einheit werden zu lassen.
2. Dezentralisierung der Aufgaben
Um die zuvor beschriebene Grundorientierung umzusetzen, ist eine Regionalisierung und Dezentralisierung von Aufgaben aus dem Diözesanverband sinnvoll.
Grundsätze der Regionalisierung und Dezentralisierung:
· Der/die einzelne Hauptamtliche/n der KAB hat eine Regionalzuständigkeit (in der Regel 2-3 KAB-Bezirke) und eine Fachzuständigkeit (z.B. Frauen, Junge Familien, Rechtschutz, Bildung oder Internationales).
· Die Fachbereichszuständigkeit erstreckt sich auf die ganze Diözese Rottenburg-Stuttgart.
· Die Aktivitäten, die der Fachreferent/die Fachreferentin einer Region durchführt werden mit den zuständigen Regionalsekretariaten abgestimmt.
· Der Diözesanvorstand entscheidet über die Aufteilung der Regionen und welche ein-zelnen Fachbereiche mit Hauptamtlichen besetzt werden.
· Dort, wo eine Verlagerung von Hauptamtlichen der KAB möglich ist, werden diese an Orten, wo die Betriebsseelsorge ein Büro hat, angesiedelt.
· Mit dem örtlichen Betriebsseelsorger erfolgt eine Absprache über die jeweiligen Aufgaben für die Region, wobei diese Zusammenarbeit geprägt sein sollte von einer gegenseitigen Hilfestellung, Akzeptanz und zum Wohle der Arbeitnehmer/innen in der Region.
2.1. Regionalsekretariate
Die Regionalsekretariate sind Motor für die Solidarität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Region und unterstützen ihre Interessen. Als Anlaufstelle für Hilfesuchende, die dort Beratung erhalten, sind sie gleichzeitig auch ein Ort zur Organisierung von Selbsthilfe und ein Ort der Begegnung, wo Glaube erlebbar wird. Die Regionalsekretariate sind ein Kristallisationspunkt für die KAB. Die Aufgaben der Mitarbeiter/innen in den Regionalsekretariaten, sowie die Zuordnung von Fachreferaten, werden mit den Aufgaben der Mitarbeiter/innen des Diözesansekretariates abgestimmt. Zielvereinbarungen werden entsprechend der bezirklichen Notwendigkeiten und der jeweiligen persönlichen Kompetenzen vereinbart. Die Regionalsekretariate sind Anlaufstelle für die Mitglieder, Gruppen und Bezirksvorstände der zugeordneten Bezirke und sie sind insbesondere zuständig für den Aufbau neuer Gruppen, sowie der Initiierung und Unterstützung neuer Projekte und Initiativen.
2.2. Diözesansekretariat
Das Diözesansekretariat hat einerseits die gleichen Aufgaben wie die Regionalsekretariate, andererseits erfüllt es darüber hinaus Koordinations-, Leitungs- und Dienstleisteraufgaben für die Bezirke, sowie Regionalsekretariate und leistet Zuarbeit für den Diözesanvorstand. Im Vordergrund steht immer die Orientierung an den Mitgliedern bzw. potenziellen Mitgliedern, wobei die Ziele der KAB die inhaltliche Ausgestaltung der Aufgaben bestimmen.