Die gesetzliche Rentenversicherung- Chancen und Stolpersteine
ACA Delegiertenversammlung 14.09.2024
Kolpinghaus Bad Cannstatt
Zu Gast war Referent Andreas Schwarz, 1. Direktor der Deutschen Rentenversicherung Baden Württemberg
Vorneweg sei bemerkt, die gesetzliche Rentenversicherung umfasst neben Altersrente auch Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenversorgung und REHA Maßnahmen.
Zunächst schildert Andreas Schwarz die historische Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Zwei Mal wurde das Umlageverfahren in der deutschen Geschichte schon zum Problemlöser, nachdem ein aufgebauter Kapitalstock zwei Mal insolvent ging. Die gesetzliche Rentenversicherung spielte eine zentrale, einzigartige Rolle bei der Integration aller Arbeitnehmer*innen nach der Wiedervereinigung. Als Problem identifiziert Andreas Schwarz die nicht versicherten Selbständigen, also Menschen, die gar nicht im System sind. Der Rentenexperte hält die Integration der Selbständigen für wichtiger als die der Beamten. Insgesamt ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hoch, so kann auch eine leicht steigende Arbeitslosenzahl verkraftet werden. Die Finanzen der Rentenversicherung sind stabil, ein Problem wird die jährliche Streichung von 1,2 Mrd an Bundeszuschuss. Unbedingt erforderlich ist der Beschluss und die Umsetzung des Rentenpaketes II, wie im Koalitionsvertrag vereinbart und damit die Garantie des Rentenniveaus auf 48% über die nächsten Jahre hinaus. Mit einer differenzierten Darstellung der Ein-und Ausgaben, sowie der Leistung und Finanzierung im europäischen Vergleich macht Andreas Schwarz deutlich, dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung leistungsfähig ist, auch bei veränderter Demografie. Er kritisiert, dass ideologisch Stimmung gemacht wird, nachweislich mit Halb-oder Nichtwissen.
Kontakt: post@drv-bw.de
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Krankenhausreform nicht auf dem Rücken der Versicherten
(Köln, 22.03.2024) Mit einem Gesetz zur Verbesserung der stationären Versorgung beabsichtigt die
Bundesregierung eine tiefgreifende Reform der Kliniklandschaft. Zur Umsetzung ist ein Transformationsfonds
in Höhe von 50 Milliarden Euro geplant. Der ACA-Bundesvorstand kritisiert, dass die
Reform zur Hälfte aus Beitragsgeldern finanziert werden soll.
Mit dem geplanten Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz strebt Bundesgesundheitsminister
Lauterbach eine weitgehende Neuordnung der stationären Versorgung an. Im Kern gehört dazu
eine Bündelung von Kapazitäten, die zu einer Spezialisierung in großen Kliniken führt. Zugleich werden
kleinere Kliniken vor allem die Grundversorgung von Patient*innen absichern. Begrüßenswert ist
insbesondere die weitgehende Abkehr vom System der Fallpauschalen hin zu sogenannten Vorhaltepauschalen.
In der Folge soll es für Kliniken weniger attraktiv sein, Patient*innen nur aus Gründen
der Bettenbelegung aufzunehmen.
Kritisch sieht der ACA-Bundesvorstand die Finanzierung der geplanten Reform. Zur Gegenfinanzierung
soll ein Transformationsfonds mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro eingerichtet werden.
Dieser erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren. Gespeist werden soll er hälftig aus Mitteln
der Bundesländer und der gesetzlichen Krankenversicherung.
„Das System der dualen Krankenhausfinanzierung durch Krankenkassen und Bundesländer stößt angesichts
dieser weitreichenden Reform an seine Grenzen“, erklärt der ACA-Bundesvorsitzende Andreas
Luttmer-Bensmann. Neben den Bundesländern müsse der Bund seine Verpflichtung wahrnehmen
und die Hälfte der Kosten übernehmen. „Der Umbau des Krankenhaussystems ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Beitragszahler*innen hier mit insgesamt
25 Milliarden Euro zusätzlich belastet werden.“ Dies verwundere auch deshalb, weil die Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich der Versorgung der Versicherten dienten.
Investitionskosten seien wie bisher von Seiten des Staates zu finanzieren.
„Dass die Bundesländer dies alleine kaum stemmen können, ist nachvollziehbar“, betont der stellvertretende
ACA-Bundesvorsitzende Hans-Jürgen Hopf. Deshalb müsse sich der Bund an der Finanzierung
der geplanten Krankenhausreform beteiligen.
Kathrin Zellner, stellvertretende ACA-Bundesvorsitzende, ergänzt: „Mit der vorgeschlagenen Finanzierungsweise
steuern wir auf stetig steigende Beitragssätze zu. Die letzte Anhebung des durchschnittlichen
Zusatzbeitrags liegt erst wenige Monate zurück.“ Man müsse davon abkommen, im Jahresturnus
die Beitragsbelastungen für Versicherte und Arbeitgeber zu erhöhen. Hier müsse Maß und
Mitte gewahrt werden.
Kontakt:
Alexander Suchomsky (ACA-Bundesgeschäftsführer)
Tel.: 0221 / 20701131, Email: alexander.suchomsky@kolping.de
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