Die Garantierte Alterssicherung
Das neue, armutsfeste Rentenmodell der KAB
Ziele und Forderungen
Die KAB will:
- das umlagefinanzierte, solidarische und leistungsbezogene gesetzliche Renten system beibehalten und stärken,
- Altersarmut durch die Einführung einer Garantierten Alterssicherung (GA) verhindern,eine eigenständige und existenzsichernde Rente für alle Versicherten verwirklichen,
- einen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Alterssicherung leisten,
- insbesondere diejenigen Personen, die im Niedriglohnbereich und in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, besserstellen, niemand schlechter stellen als im aktuellen Rentensystem,
- unbezahlte Care-Arbeit stärker anerkennen,
- Selbstständige in das System der gesetzlichen Rentenversicherung mit einbezie hen,
- alle Einkommensarten in die Finanzierung der Rentenversicherung einbeziehen,
- das derzeitige gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren beibehalten.
Systematik
- Die Grundsystematik der gesetzlichen Rentenversicherung wird beibehalten. Inner halb des Systems wird zusätzlich zur erwerbsbezogenen Rente die Garantierte Alters sicherung (GA) eingeführt. Sie ist ein solidarischer Beitrag zur Verhinderung von Al tersarmut.
- Alle Bürgerinnen und Bürger sind ab dem 17. bis zum 67. Lebensjahr versiche rungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von Erwerbs arbeit.
- In dieser Zeit erfolgt der Aufbau der Garantierten Alterssicherung mit 0,6 GA Punkten pro Jahr, so dass nach 50 Jahren alle Versicherten mindestens eine ga rantierte Alterssicherung auf der Grundlage von 30 GA-Punkten erhalten.
- Die Berechnung der GA ist angelehnt an die Definition der allgemeinen Armuts grenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens und bezieht sich mit 0,6 GA Punkten pro Jahr auf die Anrechnung von einem Entgeltpunkt für ein Durch schnittseinkommen in der GRV.
- Für Versicherte, die trotz GA ihre Existenz im Alter nicht sichern können, bleibt der Anspruch auf Fürsorgeleistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs minderung) erhalten.
- Mit Einführung der GA fällt der Grundrentenzuschlag weg.
Die eigene Leistung zählt
- Für alle Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden wie bisher auch Entgelt punkte auf der Grundlage von Beitragszahlung angerechnet.
- Jeder eigene Beitrag in der Rentenversicherung führt zu einer Erhöhung der Rentenleistung.
- Für Versicherte, die aufgrund von Beitragszahlung weniger als 30 Entgeltpunkte erreichen, werden zu den 0,6 GA-Punkten pro Jahr 20% der erreichten Entgeltpunkte zusätzlich ange rechnet.
- In dem Korridor von 30 bis 40 erreichten Entgeltpunkten wird der Zuschlag zur GA mit zuneh mender Entgeltpunktzahl bis auf 0 Prozent abgeschmolzen.
- Für Versicherte mit mindestens 40 Entgeltpunkten gibt es keine Veränderung zum derzeitigen System der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Kindererziehungszeiten werden mit mindestens 3 Entgeltpunkten pro Kind angerechnet.
- Pflegezeiten werden in Abhängigkeit vom Pflegegrad mit mindesten 0,5 bis maximal 1,0 Ent geltpunkten und auch noch nach Renteneintritt anerkannt.
- Entgeltpunkte für Kindererziehung und Pflege werden analog zu den heutigen Regelungen für Versicherte zu der Gesamtpunktzahl aus GA und Beitragszahlung zugerechnet.
- Im Scheidungsfall werden nur die Entgeltpunkte aufgeteilt.
Absicherung von Risiken
- Die Absicherung des Risikos der Erwerbminderung bleibt erhalten. Es wird eine Rente ge zahlt, bei der die GA-Punkte und die erworbenen Entgeltpunkte hochgerechnet werden.
- Die Abschläge für vorzeitigen Rentenbeginn bei der EM-Rente werden abgeschafft.
- Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bleibt erhalten. Versicherte mit Schwerbe hinderung können schon bei Rentenbeginn mit 65 Jahren die volle Garantierte Alterssiche rung erhalten.
- Die Absicherung von Hinterbliebenen wird wie bisher fortgeführt.
Erweiterung der Absicherung
- Selbstständige werden in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung ein bezogen.
- Die gesetzliche Rentenversicherung wird zu einer Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen unter voller Einbeziehung von geringfügig Beschäftigten, Click-Workern, Scheinselbstständig keit, Werksvertragsarbeit ausgebaut.
- Eine Einbeziehung der Beamtenversorgung und der berufsständischen Versorgungssysteme ist wünschenswert.
Finanzierung
- Die Finanzierung der erwerbsbezogenen Rente erfolgt wie bisher paritätisch aus Beiträgen vom Bruttolohn.
- Die Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung werden weiterhin gezahlt.
- Zur Finanzierung der Garantierten Alterssicherung wird ein Beitrag auf alle weiteren Ein kunftsarten erhoben.
Übergang
- Der Übergang ist jederzeit möglich.
- Bestandsrenten werden in die Garantierte Alterssicherung einbezogen und neu berechnet.
Rentenmodell der katholischen Verbände (2017)
Solidarisch und gerecht
Das Rentenmodell der katholischen Verbände ist eine zukunftsfähige Antwort auf die aktuellen Herausforderungen der Rentenversicherung. Es verbindet sie Stärkung der Solidarität aller Einwohner und verhindert gleichzeitig Altersarmut