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Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob rückgängig machen: Ab 1. Juli einmalig möglich

Wer in einem Minijob arbeitet, kennt die Entscheidung vielleicht: Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses konnte man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Für viele wirkte das attraktiv, weil kurzfristig etwas mehr Netto bleibt. Gleichzeitig fehlen dadurch oft wichtige Beitragszeiten für die gesetzliche Rente.

Ab 1. Juli 2026 gibt es nun eine neue Möglichkeit: Eine bereits erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann einmalig für die Zukunft zurückgenommen werden. Damit können Minijobberinnen und Minijobber wieder regulär Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

Warum das relevant sein kann? Rentenbeiträge wirken über das reine Alterseinkommen hinaus. Sie können unter anderem Auswirkungen auf Rentenansprüche, Rehabilitationsleistungen oder die Absicherung bei Erwerbsminderung haben. Der Antrag erfolgt über den Arbeitgeber. Wichtig: Die Entscheidung gilt grundsätzlich für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs und ist später nicht erneut umkehrbar.

Unser Tipp: Wer aktuell einen Minijob ausübt und sich in der Vergangenheit hat befreien lassen, sollte die eigene Situation jetzt noch einmal bewusst prüfen. Gerade bei Fragen der Altersvorsorge lohnt sich ein genauer Blick.

Eine Vorlage für den Antrag findet ihr hier

bulat843/pexels

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