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Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

Das KAB Modell der Garantierten Alterssicherung – Themenabend der KAB Bezirk Aalen am 29.9. in Ellwangen

Im Fokus sind Menschen mit Unterbrechungen im Erwerbsleben, Menschen in Teilzeit, Menschen in schlecht bezahlten Berufen, Minijobler, Mindestlöhner.

„Es ist ungerecht, wenn eine Reinigungsfrau nach über 40 Arbeitsjahren Grundsicherung beantragen muss,“ so der Auftakt von Referent Rudolf Weisshar,  KAB Diözesanvorsitzender. Niemand suche sich Zeiten von Arbeitslosigkeit aus oder niedere Löhne. Gleich zum Start stellt er klar: „Entscheidend für die Rententhematik sind Lohnniveau, die Beschäftigungsquote insgesamt, die Frage der Selbständigen, und das Vermeiden der Sozialversicherungspflicht bei den sog. Minijoblern.“ Weisshar, Mitglied in der Arbeitsgruppe Soziales des Bundesverbandes, sagt “ich engagiere mich für ein verlässliches Rentensystem, mit Blick auf unsere Kinder und Enkel und mit Blick auf Menschen mit kleinem Einkommen.“  Empört zeigt er sich darüber, dass aus dem gesamten Reformprogramm nur das Thema „Rente mit 63“ zitiert wird. „Oberflächlich, stimmungsmachend und dazu noch falsch“, so der engagierte KAB‘ler. „Richtig ist , es geht um die Rente nach 45 Arbeitsjahren“. Beantragt werde diese derzeit hauptsächlich von Gutverdienern in höher gestellten Berufen. „Ein Maurer oder Fliesenleger erreicht die lange Beitragszeit oft nicht, aus gesundheitlichen Gründen.“

Weisshar, langjähriger Versichertenberater, stimmt der Forderung zu, dass an der Verbindung von 45 Jahre Beitragszeit mit dem Lebensalter 65 nachgebessert werden müsse. Dann lenkt er den Blick der Zuhörer auf aus seiner Sicht wesentliche Punkte der Reform. Die gesetzliche Verpflichtung zur Betriebsrente ist für ihn zentral, ebenso die Sicht auf die Gesamtleistungen der Rentenversicherung, REHA Maßnahmen und Unterstützung bei Umschulungen, Erwerbsminderungsrenten. „Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt der elementare Faktor der Sicherung im Alter für Arbeitnehmer.“ Wenn nun 2% Punkte für eine ergänzende kapitalgedeckte Finanzierung abgezweigt werden, fehle dieses Geld im Umlageverfahren. Dennoch verschließe er sich diesem Vorhaben nicht, solange die Anlagen bestimmten ethischen Kriterien unterliegen.

Die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente sei im Vorfeld der Reform gezielt schwach geredet worden, tatsächlich sei der Beitrag seit 10 Jahren stabil und auf eine geplante Erhöhung für 2027 konnte aufgrund der Einnahmesituation verzichtet werden. Mit der KAB macht sich Weisshar stark für die Garantierte Alterssicherung. Hier geht es um eine Basissicherung, die über einen staatlichen Zuschuss im aktuellen Rentensystem finanziert wird. Das Modell ist kompatibel mit dem aktuellen System und die Finanzierung über den Bund würde um ein vielfaches wieder hereinkommen über Ersparnisse bei den Kommunen, Stichwort Sozialhilfe. „Nur wenn die Bevölkerung sich informiert, diskutiert und sich stark macht, kommt Bewegung mit dem Ziel Gemeinwohl in Gang“, so der Schlusssatz des Referenten. In den kommenden Tagen werde sich die KAB bundesweit in mehreren Regionen  wieder direkt an Bundestagsabgeordnete wenden.

Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de

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