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Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

"Heute trifft sich der Ausschuss und diskutiert den Gesetzesentwurf zur Landespflegekammer. Die KAB weist daraufhin, dass der Gesetzesentwurf noch ein paar Fragen offen lässt und drängt auf deren Klärung:

Pressemitteilung                                      
der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart    e.V. zur Frage der

Einrichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg


Die KAB unterstützt jegliches Anliegen, das zu einer Verbesserung der Situation in der Pflege führt, die Situation für Mitarbeitende ist dringend reformbedürftig. Eine Landespflegekammer ist hierfür ein Ansatz. Allerdings wirft die Gesetzesvorlage Fragen auf.
Sachverhalt:
Die Landesregierung plant eine Landespflegekammer mit verpflichtender Mitgliedschaft für rund 110.000 Pflegekräfte. Der Gesetzesvorlage sieht vor, dass zur Gründung 60% der Pflegefachkräfte sich freiwillig registriert haben, die Arbeitgeber werden zur Mithilfe bei der Registrierung der Arbeitnehmer*innen aufgefordert. Hier bleibt unklar, ob sich Pflegekräfte als freie Bürger registrieren, oder als abhängig Beschäftigte vom Arbeitgeber gemeldet werden.
Die unter Aufsicht des Sozialministeriums stehende Landespflegekammer übernimmt ab 2024 die Zuständigkeit für Weiterbildung und Aufsicht über fachlich sachgerechte Pflege. Das Land finanziert die Aufbaujahre 2023 und 2024, danach erfolgt die Finanzierung über

Beiträge der Mitglieder Pflegehelfer*innen und Assistenzberufe haben kein Wahlrecht, die Kammer vertritt ausschließlich Pflegefachkräfte. Andere Berufe können freiwillig Mitglied sein ohne Wahlrecht.
Die Pflegepolitik wird wesentlich durch Bundesgesetze bestimmt, eine Bundespflegekammer erscheint daher eine sinnvolle Lösung, deren Realisierung ist – derzeit - an eine Mindestzahl von Landespflegekammern gebunden .


Die Idee der Landespflegekammer ist - auch und gerade – unter Pflegekräften umstritten.
Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten Landespflegekammern eingeführt, diese aber wieder abgeschafft auf Betreiben der Mitglieder. Es bestehen Pflegekammern in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz.-


Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung der Diözese Rottenburg-Stuttgart erkennt das Bestreben der Landesregierung den Wunsch „der Pflege“ nach mehr Autonomie zu unterstützen. Indirekt hat dies eine stärkende Wirkung. Die drängenden Probleme in der Pflege, wie sie sich nach unseren Erfahrungen darstellen, sind damit jedoch nicht beantwortet.


Unsere konkrete Punkte um weiter zu denken:
1. Die Realisierung einer Landespflegekammer sollte sozial ausgewogen sein, die
Beschränkung auf Pflegefachkräfte bzw. die Ausgrenzung der Pflegehelfer schwächt die
Glaubwürdigkeit des Vorhabens, die Pflege zu stärken.
2. Eine Verbesserung der Attraktivität bedarf die Einbindung derer, die die
Rahmenbedingungen aushandeln – beide Sozialpartner. Dies ist momentan nicht ersichtlich, der Pflegekammer ist eher als Parallelstruktur zu den Gewerkschaften, mit dem Unterschied, dass die Mitgliedschaft in der Pflegekammer erzwungen, die in der
Gewerkschaft freiwillig ist.
3. Die Rolle der Pflegekammer muss klar definiert und von Gewicht sein. Hierzu benötigt es eine klare Verortung in den relevanten Gesetzgebungsprozessen sowie ein Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss.
4. Die Arbeitssituation in den Krankenhäusern und Heimen ist zunehmend geprägt von einem ganzheitlichen Pflegeverständnis. Eine Kammer sollte daher zumindest perspektivisch diesen interdisziplinären Ansatz berücksichtigen, eine gemeinsame Kammer für die Gesundheitsberufe sollte hier das Ziel sein zum Wohle von Arbeitskräften und Patienten.
5. Die Zwangsmitgliedschaft hat zur Folge, dass Unternehmen mit einer starker Marktposition und dementsprechend vielen Mitarbeiter*innen ihre Anliegen leichter in der
Landespflegekammer durchbekommen. Dies begünstigt die Bildung von Marktdominanz. . Es bedarf also eines Instrumentes zur Stärkung kleinerer Einrichtungen,


6. Die Landespflegekammer hat keine Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Arbeitgebern, die sich nicht regelkonform benehmen . Sie kann nur ihre Einzelmitglieder sanktionieren, also Arbeitnehmer*innen. Eine Verantwortlichkeit der Arbeitgeber muss aber gegeben sein, die Kammer braucht eine Handhabe gegenüber Einrichtungen.
7. In der Pflege arbeiten überwiegend Frauen. Die Besetzung der Führungspositionen innerhalb der Landespflegekammer sollte folglich dem Anteil der Frauen an den Mitgliedern entsprechen.


Die KAB fordert die am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten auf, die genannten 7 Punkte zu berücksichtigen und diesbezüglich nochmal in die Diskussion zu gehen. Gerne ist die KAB bereit, diese Diskussion auch mit ihrem Fachwissen zu unterstützen und zu begleiten.
Das Gesamtziel, die Attraktivität der Arbeitssituation in der Pflege nachhaltig zu verbessern, ist wichtig . Insofern die Landespflegekammer als Baustein hierfür gesehen wird, lohnt es sich über Korrekturen zu diskutieren. Die KAB fordert daher auf, Unterstützung für die Landespflegekammer dadurch zu erreichen, dass die oben benannten Punkte Berücksichtigung finden.
Für die KAB:
Maria Sinz, Fachreferentin Pflege      Thomas Riediger, Diözesansekretär

Pressemitteilung zum Herunterladen

 

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