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Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

Einigung zum EU-Lieferkettengesetz

Ein Durchbruch und ein großer Erfolg für die vielen Menschen und Organisationen, die sich seit Jahren dafür eingesetzt haben!

Hier geht's zur ersten Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz

Es gibt eine Einigung zum EU-Lieferkettengesetz!

 

Die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat haben sich geeinigt. Das EU-Lieferkettengesetz soll kommen!
 

Das ist ein Durchbruch und ein großer Erfolg für die vielen Menschen und Organisationen, die sich seit Jahren dafür eingesetzt haben.
Vor allem aber ist es eine gute Nachricht für all die Menschen, die entlang der weltweiten Lieferketten unter den Machenschaften großer europäischer Unternehmen leiden.

 

Erste Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz
(die KAB ist Mitglied der Initiative und kämpft seit Jahren zusammen mit kirchlichen, gewerkschaftlichen und entwicklungspolitischen Gruppen und Organisationen für ein deutsches und europäisches Lieferkettengesetz)

 

Pressestatement vom 14.12.2023

Meilenstein auf dem Weg zum EU-Lieferkettengesetz
Deutschland muss trotz Schwächen für den Kompromiss stimmen

 

Berlin, 14.12.2023. Die Einigung zum EU-Lieferkettengesetz ist ein Meilenstein für den Schutz von Menschen und Umwelt in den globalen Lieferketten: Trotz Schwächen in den Bereichen Klimaschutz und Finanzsektor begrüßt die Initiative Lieferkettengesetz den Kompromiss zwischen Europa-Parlament, EU-Kommission und EU-Rat. Das Bündnis von mehr als 140 Organisationen setzt nun darauf, dass Deutschland im weiteren Gesetzgebungsprozess dem wichtigen Menschenrechtsgesetz der EU zustimmt.

Dazu sagt Johanna Kusch, Koordinatorin der „Initiative Lieferkettengesetz“:

„Schluss mit Profiten auf Kosten von Menschenrechten: Das EU-Lieferkettengesetz bietet die Chance, Menschen und Umwelt in den weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen besser zu schützen. Die Einigung umfasst eine Reihe guter und wichtiger Punkte, die wir aus zivilgesellschaftlicher Perspektive begrüßen. Das EU-Lieferkettengesetz verbessert zum Beispiel die Position von Betroffenen vor Gericht: Anders als das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz sieht es eine zivilrechtliche Haftung vor, wenn Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht verletzen.

Doch leider enthält der Kompromiss einige große Schwächen: Der Finanzsektor erhält eine Sonderbehandlung, die nicht nachvollziehbar ist. Banken und Investoren müssen bei der Vergabe von Krediten und Investitionen verpflichtet werden, Menschenrechte, Umwelt und Klima zu achten. Auch bei den Klimapflichten greift die Einigung viel zu kurz und bietet Unternehmen zu viel Raum für Greenwashing. Trotz dieser Schwächen: Die Bundesregierung muss dem EU-Lieferkettengesetz im Europäischen Rat geschlossen zustimmen.“

Die Initiative Lieferkettengesetz wird den Wortlaut der Einigung ausführlich auswerten und kommentieren.

 

Meldung der Initiative Lieferkettengesetz: https://lieferkettengesetz.de/2023/12/14/meilenstein-auf-dem-weg-zum-eu-lieferkettengesetz/

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